PIZ DE SELLA S.P.A.
ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN “SOMMER 2022”
Gültig vom 01.06.2022 bis 09.10.2022
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Vertragsgegenstand
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Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen regeln die Vertragsbedingungen in Bezug auf den Kauf und die Nutzung von Fahrkarten einschließlich Einzelfahrt, Hin- und Rückfahrt, Wiederholungsfahrt, Tageskarten mit unbegrenzter Nutzung während des Tages (im Folgenden “Tickets” genannt) der vonder Piz de Sella S.p.A. (im Folgenden “Piz Sella” genannt) betriebenen Kabinenbahnen Piz Seteur und Forcella del Sassolungo, sowie dem Sessellift Gran Paradiso (im Folgenden “Lift” genannt). Die Kabinenbahn Piz Seteur und der Sessellift Gran Paradiso werden auch für den Transport von Fahrrädern aller Art genutzt.
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1.2 Mit Bezug auf die Sommersaison 2022 bietet die Piz Sella neben dem Angebot von Tickets für den Zugang zu den Liften die Möglichkeit, die Gardena Card und die Gardena Trail Arena zu erwerben und zu nutzen.
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Öffnungszeiten Sommer 2022
2.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Tickets und gelten für die ordentliche Sommersaison 2022, die am 16/06/2022 beginnt und am 09/10/2022 endet. Die Lifte werden zu den folgenden Öffnungszeiten betrieben:
Anlage |
Öffnungsperiode |
Fahrplan |
Kabinenbahn Piz Seteur |
16/06-02/10 |
9.00-17.00 |
Kabinenbahn Forcella del Sassolunto |
16/06-09/10 |
8.15-17.00 |
Sessellift Gran Paradiso |
16/06-02/10 |
9.00-17.00 |
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Geltende Preise für Tickets
3.1 In Bezug auf die Tickets bietet Piz Sella für die Sommersaison 2022 für jeden Lift verschiedene Optionen mit den entsprechenden Preisen an. Die vollständige und aktualisierte Preisliste finden Sie auf der Website sassolungo.bz.
3.2 Kinder, die nach dem 21/05/2014 geboren sind, fahren in Begleitung eines zahlenden Erwachsenen kostenlos.
3.3. Ermäßigungen sind für Gruppen von mindestens zwanzig zahlenden Fahrgästen vorgesehen.
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Allgemeine Verkaufsbedingungen gültig für Tickets
4.1 DieTickets sind verpflichtende und unersetzliche Fahrt- und Beförderungsdokumente, mit denen dessen Inhaber auf den Liften der Piz Sella befördert werden kann.
4.2 Vertragsgegenstand ist ausschließlich die Beförderung von Personen von der “Talstation” zur “Bergstation” und/oder umgekehrt eines jeden Liftes. Jede weitere Aktivität (Trekking, Mountainbiking, etc.) ist nicht Gegenstand des Vertrages und wird von jeder Person ausschließlich auf eigene Gefahr unternommen. Die Wanderwege und Pfade sind nicht im Eigentum des Liftbetreibers. Die Benützer sind in jedem Fall verpflichtet, die am Eingang der Lifte ausgehängten “Beförderungsbedingungen” zu beachten und einzuhalten.
4.3 Die Preise für den Kauf von Tickets können sich im Falle außergewöhnlicher steuerlicher, währungspolitischer, wirtschaftlicher oder sozialer Ereignisse ändern.
4.4 Bei verspäteter Öffnung und/oder vorzeitiger Schließung der von der Piz Sella betriebenen Lifte erfolgt keine vollständige oder auch nur teilweise Rückerstattung des Kaufpreises.
4.5 Der Verkauf der verschiedenen Kategorien von Tickets kann in unterschiedlichen Zeiträumen erfolgen, in denen der Kauf möglich ist. Der Zeitraum, in dem der Kauf von Tickets möglich ist, wird auf der Website sassolungo.bz veröffentlicht.
4.6 Die Benutzer müssen auf Verlangen der Werksaufsicht und der Inspektoren ihre Tickets vorzeigen.
4.7 Jeder Missbrauch führt zum sofortigen Entzug des Tickets ohne Anspruch auf Erstattung. Die Tickets können auch von den für die Kontrolle zuständigen Personen bei Verstößen gegen nationale, regionale oder sonstige Gesetze annulliert oder ausgesetzt werden. Im Falle des Missbrauchs von Tickets, die Kinder unter 6 Jahren betreffen, werden die zum Zeitpunkt des Kaufs kombinierten Tickets der erwachsenen Person ebenfalls gesperrt und/oder eingezogen. Jeder Missbrauch wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen geahndet, und die Piz Sella hält sich das Recht vor alle Schritte zu unternehmen um die zivilrechtliche oder strafrechtliche (z.B. Betrug laut Art. 640 StGB) Verantwortung des Täters zu ermitteln.
4.8 Bei Verlust von Tickets werden EUR 10,00 als Bearbeitungsgebühr für die Ausstellung einer Ersatzkarte erhoben.
4.9 Der Kauf von Tickets unterliegt nicht dem im Verbraucherschutzgesetz vorgesehenen Widerrufsrecht (Art. 47 und 59 der Gesetzesverordnung 206/2005).
4.10 Tickets gelten neben ihrer Funktion als Beförderungsdokument auf den Liftanlagen auch als Quittung (D.M. 30/06/1992 sowie spätere Ergänzungen und Änderungen) und müssen während der gesamten Dauer der Beförderung aufbewahrt werden.
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Bedingungen für die Nutzung der Gardena Card
5.1 Es ist möglich, die Gardena Card auf den von Piz Sella verwalteten Liften zu verwenden. Der Inhaber einer gültigen Gardena Card ist berechtigt, die Aufstiegsanlagen des Piz Sella täglich zu benutzen. In den Aufstiegsanlagen des Piz Seteur und des Gran Paradiso können Inhaber der Gardena Card gegen Aufpreis Fahrräder transportieren.
5.2 Die Gardena Card ist ein Reisedokument und ein notwendiges und unersetzliches Dokument für den Transport des Inhabers auf den Seilbahnen. Die Gardena Card ist persönlich und nicht übertragbar. Piz Sella kann die Verwendung der Gardena Card verweigern, wenn diese in einer vom Karteninhaber nicht erlaubten Weise verwendet wird.
5.3 Die Gardena Card kann in einem der Piz Sella Lifte erworben werden, sie ist jedoch kein Produkt, das direkt von Piz Sella geliefert oder ausgestellt wird und gibt dem Inhaber daher kein Recht auf eine vollständige oder teilweise Rückerstattung von Piz Sella, aus welchem Grund auch immer. Die Bedingungen für die Nutzung und den Verkauf der Gardena Card entnehmen Sie bitte den spezifischen allgemeinen Verkaufsbedingungen der Gardena Card.
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Bedingungen für die Nutzung der Gardena Trail Arena
6.1 Es ist möglich, die Gardena Trail Arena Karte auf den von Piz Sella verwalteten Anlagen zu verwenden. Der Inhaber einer gültigen Grödner Trail-Arena ist berechtigt, die Aufstiegsanlagen Piz Seteur und Gran Paradiso zu benutzen, um in den Bikepark Trail-Arena zu gelangen.
6.2 Die Gardena Trail Arena stellt einen Fahrausweis und ein Beförderungsdokument dar, das für die Beförderung des Inhabers an den Aufstiegsanlagen notwendig und unersetzlich ist. Die Gardena Trail Arena ist persönlich und nicht übertragbar. Der Piz Sella behält sich das Recht vor, die Benutzung der Gardena Trail Arena zu verweigern, wenn diese in einer Weise benutzt wird, die vom Inhaber nicht erlaubt ist.
6.3 Die Gardena Trail Arena kann in einem der Piz Sella Lifte erworben werden, sie ist jedoch kein Produkt, das direkt von Piz Sella geliefert oder ausgegeben wird und gibt dem Inhaber daher kein Recht auf eine vollständige oder teilweise Rückerstattung von Piz Sella, aus welchem Grund auch immer. Für die Nutzungs- und Verkaufsbedingungen der Gardena Trail Arena verweisen wir auf die spezifischen allgemeinen Verkaufsbedingungen der Gardena Trail Arena.
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Schlussbestimmungen
7.1 Im Hinblick auf den derzeitigen Gesundheitsnotstand und den damit verbunden Ungewissheiten kann es zu Änderungen und Einschränkungen der Öffnungsperioden und des Fahrplanes kommen. Die Beförderungskapazität der Lifte sowie die Organisation des Zuganges zu den Liften erfolgt laut den Bestimmungen der Behörden.
7.2 Die Piz Sella verpflichtet sich, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um zur Eindämmung der Ansteckung des Covid-Virus beizutragen. Ebenso wichtig ist das individuelle Verhalten der Fahrgäste, die sich gewissenhaft an die Vorschriften und Ratschläge der Behörde halten sollen, zu deren Verbreitung Piz Sella auch durch die Veröffentlichung auf der Website sassolungo.bz beiträgt. Daraus folgt, dass die Benützung der Lifte bei Nichteinhaltung der Regeln und Vorschriften, bei Vorhandensein typischer Symptome des SARS-CoV-2-Virus oder bei Fehlen der persönlichen Schutzausrüstung, sofern diese vorgeschrieben ist, verboten ist. Jegliche Form der Verantwortung seitens der Piz Sella im Falle einer Ansteckung ist daher ausgeschlossen.
7.3 Der ununterbrochene Betrieb aller Anlagen während der gesamten Sommersaison, wie in Art. 2 und Art. 2.1 definiert, wird nicht garantiert, da dieser von bestimmten Faktoren abhängig ist, auf die der Betreiber keinen Einfluss hat, wie z.B. Wetter-, Schnee- und Sicherheitsbedingungen, Anlagenausfälle, Verfügbarkeit von Energiequellen, behördliche Bestimmungen und Behinderungen durch andere Ursachen höherer Gewalt oder zufällige Ereignisse.
7.4 Mit dem Kauf und/oder der Nutzung von Tickets erklären Sie, diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen, die an den Verkaufsstellen und auf der folgenden Website sassolungo.bz erhältlich sind, zu kennen und vollständig zu akzeptieren.
7.5 Die persönlichen Daten die beim Kauf von Tickets oder beim Zugang zu den Liften, auch durch Vorlage gültiger Ausweisdokumente, angegeben oder vorgezeigt werden, dienen ausschließlich zum Zweck der Überprüfung der persönlichen Identität und des Vorliegens der Voraussetzungen für die Anwendung der vorgesehenen Vergünstigungen. Personenbezogene Daten werden nicht gespeichert, weder auf Papier noch in elektronischer Form, außer im Falle des Online-Kaufs. Die entsprechenden Informationen gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 über die Verarbeitung solcher Daten sind auf der Website sassolungo.bz veröffentlicht.
7.6 Bei Unstimmigkeiten zwischen den verschiedenen Sprachversionen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind die in der italienischen Version angegebenen Bedingungen maßgebend.
7.7 Der Beförderungsvertrag und die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen unterliegen italienischem Recht; Streitigkeiten über deren Gültigkeit und Ausführung werden ausschließlich von den Richtern des Gerichts Bozen entschieden2